Mareike Brabender Design AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Gültigkeit der Bestimmungen Mareike Brabender – führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch Mareike Brabender gültig.

§2 Urheberrecht und Nutzungsrecht
2.1 Jeder dem Mareike Brabender erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten Die Bestimmungen der §§ 2 und 31 UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. 2.2 Mit der Zahlung der Entwurfsvergütung erwirbt der Kunde automatisch das Recht, die Arbeiten im vereinbartem Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm Mareike Brabender in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß §31 Abs. 3 UrhG ein. 2.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.

§3 Vertragsabschluß Angebote sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder Email zu den Bedingungen dieser AGB angenommen. Mündliche oder per E-Mail vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder Fax.

§4 Terminabsprachen Frist- und Terminabsprachen sind grundsätzlich schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Die Auftraggeber erkennen die Beweiskraft durchgehender Email-Korrespondenz an.

§5 Verbindlichkeit eines Auftrags Für einen online oder auf Anfrage per Email vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an Mareike Brabender, wird dem Auftraggeber per Email eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an Mareike Brabender auf dem Postweg zuzusenden oder zu faxen. Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für meine Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.

§6 Auftragsablauf und Garantievereinbarung Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung vom Auftraggeber nimmt Mareike Brabender die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf. Designs werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber hat das Recht, nach Einsichtnahme des ersten Entwurfs Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) ein Zweitmuster fordern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewirken eine Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands auf Stundensatzbasis der aktuellen Preisliste.

§7 Pflichten und Haftung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte und Markenschutzrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen und Markenschutzverletzungen
gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder, die Mareike Brabender von Bilddatenbanken beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt Mareike Brabender von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

§8 Vergütung Die Vergütung für die erbrachten Designleistungen (Entwürfe, Reinzeichnungen, Programmierung etc.) sowie Gewährung der Nutzungsrechte erfolgt auf Grundlage aktuellen Preisliste von Mareike Brabender. Hiervon ausgenommen sind nur individuell getroffene Festpreisvereinbarungen.

§9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung fällig. Mareike Brabender stellt nach erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber eine entsprechende Rechnung aus, welche innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.

§9a Die Abnahme hat innerhalb einer normalen Frist (in der Regel ist von maximal einer Arbeitswoche, d.h. 5 Arbeitstagen, auszugehen) zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Falls eine Abnahme – nach Mahnung durch Mareike Brabender – auch nach maximal 10 Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

§9b Eine Nichtabnahme des Zweitentwurfs, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlich erteilten Bestellung, d.h. Mareike Brabender behält sich den Vergütungsanspruch für bereits begonnene / geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

§9c Bei Zahlungsverzug kann Mareike Brabender Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

§10 Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener, schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge fällig.

§11 Gewährleistung, Mängel Mareike Brabender verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch mir überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln. Ich verpflichte mich, bei mangelhafter Leistung, zur kostenlosen Nachbesserung nach eigener Wahl. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann der Auftraggeber, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen. Ich weise darauf hin, dass auf der Homepage eingesetzte Fremd-Programme (Gästebücher, Formular-Mailer, Scripte etc.) unentdeckte Sicherheitsrisiken beinhalten können. Mareike Brabender haftet nicht für durch Mängel an Fremd-Programmen hervorgerufenen Schäden.

§12 Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet Mareike Brabender bei Verletzung von Nebenpflichten oder unerlaubter Handlung nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§13 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Mareike Brabender, die für den Auftraggeber erstellten Designs etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch Mareike Brabender bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet Mareike Brabender an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.

§14 Gerichtsstandort Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Köln Gerichtsstandort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§15 Schlussbestimmungen Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.

mb.design • Mareike Dralle (geb. Brabender)